AGB


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen / Datenschutzerklärung Martin Kolling Warenauszeichnung

1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des §310 Abs. 1 BGB (nachfolgend: Kunde).

1.2 Unsere Verkaufs, und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Kauf-, Dienstleistungs- und Werkverträge.

1.3 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen¬stehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausrühren.

1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen werden, sind in dem betreffenden Vertrag und etwaigen Zusatzvereinbarungen schriftlich niederzulegen. Telefax und E-mail genügen der Schriftform.

2 Angebote, Unterlagen

2.1 Unsere Angebote sind nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich erteilt haben.

2.2 Unsere Angebote sind darüber hinaus freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich

2.3 als verbindliche bezeichnet haben. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalte

n wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüg¬lich zurückzusenden.

3 Produktänderungen, Lieferung

3.1 Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten

3.2. Wir sind zu Veränderungen unserer Produkte nur dann berechtigt, soweit diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunde dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

3.3 Mehr- oder Minderlieferungen bei kundenspezifischen Anfertigungen von bis zu 10 % sind zulässig. 3.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen nur dann berechtigt, soweit diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunde dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

3.5 Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, sofern nichts anderes mit dem Kunde vereinbart ist. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

3.6. Gerät der Kunde, mit dem Abruf der Annahme oder der Abholung der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und de des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

3.7 Im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, max. jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.

3.8 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

4 Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Unsere Preise gelten "ab Werk". Der Versand wird nach Aufwand berechnet.

4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in der jeweils geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.3 Rechnungen sind nach Zugang zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto; Rechnungen für Reparaturen und Dienstleistungen sind ohne Abzug sofort zahlbar.

4.4 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in jeweils gesetzlich vorgesehener Höhe geltend zu machen.

4.5 Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen, aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jeder einzelne Vertrag als gesondertes Vertragsverhältnis. 4.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

4.7 Werden Schecks oder Wechsel von uns entgegengenommen, so erfolgt dies nur erfüllungshalber. Wechselsteuern sind vom Kunden zu tragen.

5 Fristen, Termine

5.1 Lieferfristen und Termine müssen schriftlich vereinbart werden, ansonsten sind sie unver¬bindlich.

5.2 Verschieben sich vereinbarte Termine, hierzu zählen auch Installations- oder Schulungster¬mine, aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, hat er die hierdurch entstandenen Mehr¬aufwendungen zu ersetzen.

5.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns auch innerhalb des Verzuges die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen gleich alle Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und durch die uns die Erbringung der Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Ein- und Ausfahrverbote. Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, von uns nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach Setzung einer angemessen Nachfrist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, wenn er nachweist, dass die völlig oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat.

5.4 Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nach¬frist mit Ablehnungsandrohung, so ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.

6 Gefahrübergang

6.1 Die Lieferung erfolgt "ab Werk'. Im Fall eines Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald wir die Ware der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

6.2. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf ihn über.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor (Vorbehaltsware). Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelnen Warenlieferungen bereits bezahlt sind.

7.2 Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, zum Beispiel Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

7.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, inbes. bei Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

7.5 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

7.6 Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Werden die Liefergegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden, oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig das Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns.

7.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

8 Untersuchungs- und Rügepflicht

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als mangelfrei abgenommen, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

8.2 Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nach Ziffer 9 nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegeheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist.

9 Mängelgewährleistung

9.1 Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden uns gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.

9.2 Soweit ein Mangel vorliegt und fristgerecht angezeigt worden ist, hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Art der Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl als Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis bzw. unsere Vergütung zu mindern.

9.3 Der Kunde hat uns die mangelhafte Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich um ein Auszeichnungsgerät, ist dieses uns mit der zuletzt benutzen Etikettenrolle in der jeweiligen Schutzpackung zu überlassen.

9.4 Wird der Kunde von seinen Abnehmern oder einem Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war oder von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegenüber uns nach §§ 478, 479 BGB unberührt.

9.3 Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche beträgt 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 478,479 BGB (Lieferantenregress) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

9.4 Soweit wir gebrauchte Gegenstände liefern, sind Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Minderung und/oder Rücktritt ausgeschlossen.

9.5 Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln geiten im Übrigen die Regelungen in nach¬folgender Ziffer 10. Schadensersatz kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigern. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den in Ziffer 10 geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt.

10 Haftung, Haftungsbegrenzung

10.1 Wir haften für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.3 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

11 Schutzrechtsverletzungen

Schreibt uns der Kunde durch bestimmte Angaben, Unterlagen und Zeichnungen vor, wie wir unsere Produkte herstellen oder zu modifizieren haben, so übernimmt er die Gewähr, dass durch unsere Vorvertragserfüllung Rechte Dritter, wie Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Kunde steilt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer solchen Verletzung gegen uns geltend gemacht werden.

12 Garantiebestimmungen

12.1 Die Garantiefrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 6).

12.2 Die Inanspruchnahme aus der Garantie setzt voraus, dass der Kunde uns gegenüber den Mangel anzeigt. Nach unserer Wahl erfolgt die Nachbesserung durch uns beim Kunden oder durch Lieferung eines neuen Gerätes. Wir teilen dem Kunden mit, ob er die Ware an uns oder an den Hersteller senden soll. Mit dem Gerät sind der Lieferschein und die zuletzt benutzte Etikettenrotte in der jeweiligen Schutzpackung mit zu versenden.

12.4 Verbrauchsmaterialien, insbesondere Etikettenrollen werden nicht ersetzt.

12.5 Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder von uns nicht autorisierte Dritte an denn Gerät Reparaturen oder oder Veränderungen vorgenommen haben oder wenn andere als von uns gelieferte Etiketten verwendet wurden.

12.6 Unbeschadet der Gewährleistung gemäß Ziffer 9 und den vorhergehenden Regelungen unter der Ziffer 12 gewährt die Martin Kolling Warenauszeichnung; An der Ziegelei 28; 45721 Haltern am See für mechanische Handauszeichner des Typs METO ProLine, METO Eagle eine abweichende Garantiefrist. Insoweit gelten die Garantiebestimmungen gemäß Ziffer 12 mit dem Unterschied, dass die Garantietrist für den vorgenannten Typ des Handauszeichners 24 Monate beträgt.

13 Erfüllungsort, Gerichtstand, anwendbares Recht

13.1 Erfüllungsort für sämtliche Liederverpflichtungen unsererseits und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist 45721 Haltern am See.

13.2 Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird - soweit zulässig – 45768 Marl Westf. Als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Zusätzlich sind wir berechtigt, den Kunden auch am Ort seines Geschäftssitzes gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

13.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Deutschen internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

Datenschutzerklärung

Ich willige ein, dass

• meine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, ggf. Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer) sowie alle vertragsspezifischen Daten (z.B.: erworbene Produkte, Kaufpreis, kundenspezifische Wünsche} gespeichert und verarbeitet.

• meine personenbezogenen Daten für Marketing-Maßnahmen wie z.B. zur Versendung von E-Mails mit allgemeinen Informationen oder werbendem Charakter (Newsletter) verarbeiten und genutzt werden. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich jederzeit die Möglichkeit habe, diese Informationen abzubestellen.

Diese Einwilligungserklärung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Zudem kann ich jederzeit und unentgeltlich Auskunft über den Bestand meiner gespeicherten Daten bzw. über die erteilte Ein¬willigung erhalten, indem ich dies schriftlich oder per Email anfordere. Ich kann außerdem unrichtige Daten auf diesem Weg berichtigen, sperren oder löschen lassen sowie mich für weitere Fragen zu dieser Datenschutzerklärung an den in dem Auftrag benannten Auftragnehmer wenden.














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